Gemeindebrief
Unser Gemeindebrief erscheint zu Ostern, vor den Sommerferien und zum Beginn der Adventszeit und wird an alle Gemeindemitglieder kostenlos verteilt. Er informiert über aktuelle Aktivitäten unserer Gemeinde und widmet sich auch aktuellen Themen aus Theologie, Kirche oder Gesellschaftt. Auch Berichte aus dem Dekanat sind zu finden, sowie natürlich die wichtigsten Termine aus Goddelau und unseren Nachbargemeinden.
Sie können die Redaktion unseres Gemeindebriefes 1607 über die folgende Mailadresse erreichen:1607.redaktion@googlemail.com
Wir freuen uns über Informationen, Anregungen und Wünsche,
aber auch über kritische Anmerkungen!
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>> Anmerkungen zur aktuellen Ausgabe der 1607 <<
In der Buchvorstellung auf S.5 der Sommerausgabe unseres Gemeindebriefes befinden sich einige missverständliche Passagen, die wir hiermit klarstellen möchten. Darauf hingewiesen wurden wir vom stellvertretenden Dekan Martin Franke-Coulbeaut. Vielen Dank hierfür.
Der Artikel beginnt mit den Worten: »In der Bibel heißt es noch: „Gott schuf den Menschen ….“«. Diese Einleitung soll nicht normativ verstanden werden. Gemeint ist vielmehr, dass wir in der (Luther-) Bibel diesen Vers lesen können, was darauf im Artikel problematisiert wird.
"Zu Gen 1,27 ist zu sagen: Entgegen der Lutherübersetzung stehen im Urtext gerade nicht die üblichen Substantive für Mann und Frau, „isch“ und „ischa“, sondern „sachar“ und „nekäwa“. Sie bezeichnen in der Regel die Geschlechter von Tieren als Apposition (Belege im Gesenius) – und werden daher genauer mit „männlich“ und „weiblich“ übersetzt. Dass diese Eigenschaften dann nicht zu je 100% oder 0% nur einem Individuum zugerechnet werden müssen, ist keine neuzeitliche Entdeckung, sondern kommt als Androgynität schon im Midrasch Bereschit Rabba (5. Jhdt.) sowie bei Gregor von Nyssa (4. Jhdt.) vor, wie auch die trans*-Broschüre der EKHN „Zum Bilde Gottes geschaffen“ schreibt (S.16)."
Im weiteren Verlauf des Artikels ist von einer Zensur die Rede. Selbstverständlich ist damit nicht gemeint, dass staatlicherseits eine Zensur stattfindet.
"Literatur wird in Deutschland nicht zensiert – es gibt keine Belege dafür, dass der Artikel 5 des Grundgesetzes (mit den Schranken der allgemeinen Gesetze, dem Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre – geregelt in Satz 2) nicht mehr gültig wäre oder nicht mehr umgesetzt würde. Das belegen auch regelmäßige Rankings zur Pressefreiheit. Im Gegensatz dazu ist gerade aus Meinungs- und Äußerungsfreiheit heraus kein Verlag verpflichtet, den Genderstern zu verwenden oder – wie im Artikel genannt – das Wort „Zigeunerschnitzel“ oder „Indianer“ zu ersetzen. Das ist die eigene Haltungsentscheidung von Verlagen."
Wir bedauern die missverständlichen Passagen und hoffen, dem Ärger um diese Buchempfehlung hinreichend begegnet zu sein.
Die Redaktion
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